Brother und Pelikan 08.06.2009

Rechtsstreit geht weiter

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 28. Mai in zwei Urteilen in den Berufungsverfahren Brother-Pelikan zu Gunsten von Brother entschieden. ..

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Damit wurde die Vorinsanz in einem Fall korrigiert. Die Vollstreckung dieser Entscheidungen ist abhängig von einer Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 625 000 Euro, die Brother erbringen muss. Diese Entscheide sind aber nicht definitiv. Sie ergingen im Rahmen von einstweiligen Anordnungen. “Die Frage, ob Pelikan die beiden Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur im ordentlichen Prozess abgeklärt werden”, betont das Unternehmen Pelikan. Brother hat deshalb am 10. November 2008 beim Landgericht Düsseldorf gegen Pelikan die Hauptklage betreffend die Verletzung der beiden Gebrauchsmuster eingereicht.  Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren “LC 1000” und “LC 970“Patronen. Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster, die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten und auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet sind. Pelikan hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent und Markenamt in München eingelegt und macht im Wesentlichen geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Wie Pelikan weiter mitteilt, werden unabhängig von den erwähnten Entscheidungen die betroffenen Produkte in einer veränderten Ausführung hergestellt. Pelikan vermeidet dadurch jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen.  Informationen unter www.pelikan.de und www.brother.de