2025

Frohes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2025 voller inspirierender Begegnungen, neuer Perspektiven und spannender Herausforderungen.

Ideal und der Fachhandel - Eine Win-Win-Partnerschaft

Das Verständnis für die Bedürfnisse der Handelspartner und eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Darauf baut der Balinger Hersteller. mehr…

Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) 02.01.2025

Neu in 2025: Wichtige Änderungen in Europa

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Europa – von neuen Bankdienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Lösungen im Alltag. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

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Kostenfreie Sofortüberweisungen in Euro
Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird auch der Versand von Sofortüberweisungen kostenlos sein. Verbraucher können dann rund um die Uhr in Sekundenschnelle Geld überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Für Länder mit anderen Währungen wie Polen oder Schweden gilt eine längere Übergangsfrist (Verordnung (EU) 2024/88).

Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard
Seit dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380).

Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die ETA kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro), ist zwei Jahre gültig und digital mit dem Reisepass verknüpft. Die Beantragung erfolgt online. Die Genehmigung wird innerhalb von 72 Stunden erteilt. Wichtig: Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle Seite gov.uk, um erhöhte Gebühren durch Vermittler zu vermeiden.

Barrierefreiheit wird verpflichtend: Der European Accessibility Act
Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.
evz.de