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HDE 24.08.2022

Energiesparplan des Bundes: Handel leistet seinen Beitrag

Das Bundeskabinett hat sich mit zwei Verordnungen über Maßnahmen zum Energiesparen befasst. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet insbesondere die darin vorgesehenen Regeln zur Absenkung der Mindestraumtemperaturen an Arbeitsplätzen positiv. Die Verordnung sieht u. a. vor, dass Ladentüren künftig nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen.

HDE Logo
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„Der Einzelhandel leistet in diesen schwierigen Zeiten seinen Beitrag und spart schon heute bewusst und effektiv Energie ein“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche unterstütze daher die in der geplanten Verordnung über kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgesehene Temperaturabsenkung etwa für Bürotätigkeiten in Innenräumen auf 19°C.

„Das Ziel muss sein, weitere Energiesparpotenziale optimal auszuschöpfen, ohne dabei aber die Gesundheit oder die Leistung der Beschäftigten zu beeinflussen“, betont Genth. Vor diesem Hintergrund könne unter Umständen sogar eine etwas weitere Absenkung der Mindestraumtemperaturen für Arbeitsplätze durch den Gesetzgeber sinnvoll sein. „Jedes Grad weniger spart beim Heizen sechs Prozent an Energie ein“, erklärt Genth weiter.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des HDE, warum der Spielraum für Temperaturabsenkungen für private Arbeitgeber geringer ausfällt als im öffentlichen Bereich. „Private Arbeitgeber müssen Mindesttemperaturen garantieren, während bei den öffentlichen Arbeitgebern dieselben Temperaturen als Höchsttemperaturen gelten. Dadurch können öffentliche Arbeitgebern deutlich mehr Energie einsparen, weil sie weniger heizen müssen“, so Genth. Zudem sei bereits heute die befristete Geltungsdauer der neuen Regelung zur Absenkung der Raumtemperatur zu überdenken. Nach dem Verordnungsentwurf soll sie am 28. Februar 2023 wieder außer Kraft treten. „Das reicht bei einem kalten Frühjahr nicht aus. Die Heizperiode dauert in Deutschland meist länger an“, meint Genth.

Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Ladentüren künftig nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen. „Diese Maßnahme wird schon heute häufig in der Praxis umgesetzt. Durch geschlossene Türen kann natürlich ein großer Beitrag zum Energiesparen geleistet werden. Zugleich kommen aber weniger Kunden in das Geschäft“, erklärt Genth. Um Kundinnen und Kunden auf die Maßnahmen hinzuweisen, hätte daher die Klimaschutzoffensive des Handels Plakate mit der Information „Türen zu, Geschäfte offen“ entwickelt. „Auch die Beleuchtung in den Schaufenstern wird heute schon von vielen Händlerinnen und Händlern als energiesparende Maßnahme reduziert“, betont Genth. Dass die neue Verordnung eine Abschaltung beleuchteter oder leuchtender Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorsieht, trage der Handel als Bemühung zur Energieeinsparung mit. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass Handelsunternehmen durch ihre Beleuchtung in den Städten nachts vielerorts für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgten.

Das BMWK hatte zuletzt zwei Verordnungen für Energieeinsparungen veröffentlicht. Ziel der Verordnungen soll es sein, bei der Abwendung einer nationalen Gasmangellage zu unterstützen. Eine der beiden Verordnungen beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und soll ab dem 1. September 2022 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Bundeskabinetts. Die andere Verordnung ist auf mittelfristig wirksame Maßnahmen ausgerichtet und soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten.
www.einzelhandel.de