Leitz Acco Brands

Megatrend „Wellbeing“ als Wachstumsfaktor

Die Bedeutung von „Wellbeing“ in der Arbeitswelt wächst. Leitz Acco Brands bietet mit seinen Marken Lösungen, die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter fördern und den Handel stärken. mehr…

Acco Leitz Franken

Der Partner für visuelle Kommunikation und New Work

Berufstätige suchen Orte, die Kreativität und Zusammenarbeit fördern. Die Marken Franken und Nobo bietet dazu Kommunikations- und Kollaborationstools, darunter mobile Whiteboards und Flipcharts. mehr…

Sabine Hübner

„Menschmomente“ machen den Unterschied

Sabine Hübner, Service-Expertin, verät im Interview, warum es auf dem Weg zum Kundenherz nicht nur Servicestrategien braucht, sondern vor allem Resonanz, Empathie, Überraschung - kurz: Menschmomente. mehr…

Faber-Castell

Faber-Castell: Alles für den perfekten Schulstart

Die Verantwortung für die Umwelt ist bei Faber-Castell seit Jahrzehnten fest verankert. Mit ergonomischen Blei- und Buntstiften und vielem mehr, sind ABC-Schützen startklar fürs neue Schuljahr. mehr…

Markus Väth

New Work jenseits des Homeoffice

Markus Väth ist ein renommierter New-Work-Experte. Im Interview erklärt er, warum die Idee hinter dem Konzept oft missverstanden wird, sich gerade etablierte Unternehmen mit der Umsetzung schwer tun. mehr…

Bitkom 09.09.2021

BGH-Entscheidung zu Instagram-Posts

Am Donnerstag, 9. September 2021, hat der Bundesgerichtshof zu Instagram-Posts von Influencerinnen in sozialen Medien entschieden. Dazu hat Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder eine Erklärung abgegeben.

Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei.
Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei.© Biljana Jovanovic auf Pixabay

Die Erklärung von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Wortlaut: „Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok müssen erkennen können, ob es sich bei einem Post um Werbung handelt oder nicht. Zugleich brauchen Influencerinnen und Influencer Rechtssicherheit im Umgang mit ihren Beiträgen, bei der Verwendung von sogenannten Tap Tags, also anklickbaren Bereichen auf Fotos oder Verlinkungen.

Posts können zwar werblich wirken, aber nicht alles, was Social-Media-Stars posten, ist auch wirklich Werbung im rechtlichen Sinn. Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei und sorgen zugleich für mehr Transparenz für Followerinnen und Follower.

Der BGH macht aber auch deutlich, dass es bei der Bewertung der Werblichkeit einzelner Posts stets auf eine umfassende Würdigung der Einzelumstände ankommt. Die Werbewirtschaft befindet sich im Umbruch und die Bedeutung des Influencer-Geschäfts und der Werbung in sozialen Medien steigt rasant. Die heutigen Entscheidungen des BGH bringen mehr Klarheit für alle, die Teil dieser neuen Werbeökonomie sind.“
www.bitkom.org