Megatrend „Wellbeing“ als Wachstumsfaktor
Die Bedeutung von „Wellbeing“ in der Arbeitswelt wächst. Leitz Acco Brands bietet mit seinen Marken Lösungen, die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter fördern und den Handel stärken. mehr…
Friday, 19. July 2024
Bitkom 09.09.2021
Am Donnerstag, 9. September 2021, hat der Bundesgerichtshof zu Instagram-Posts von Influencerinnen in sozialen Medien entschieden. Dazu hat Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder eine Erklärung abgegeben.
Die Erklärung von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Wortlaut: „Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok müssen erkennen können, ob es sich bei einem Post um Werbung handelt oder nicht. Zugleich brauchen Influencerinnen und Influencer Rechtssicherheit im Umgang mit ihren Beiträgen, bei der Verwendung von sogenannten Tap Tags, also anklickbaren Bereichen auf Fotos oder Verlinkungen.
Posts können zwar werblich wirken, aber nicht alles, was Social-Media-Stars posten, ist auch wirklich Werbung im rechtlichen Sinn. Die heutigen Entscheidungen des BGH tragen zu mehr Rechtssicherheit bei und sorgen zugleich für mehr Transparenz für Followerinnen und Follower.
Der BGH macht aber auch deutlich, dass es bei der Bewertung der Werblichkeit einzelner Posts stets auf eine umfassende Würdigung der Einzelumstände ankommt. Die Werbewirtschaft befindet sich im Umbruch und die Bedeutung des Influencer-Geschäfts und der Werbung in sozialen Medien steigt rasant. Die heutigen Entscheidungen des BGH bringen mehr Klarheit für alle, die Teil dieser neuen Werbeökonomie sind.“
www.bitkom.org