Leitz Acco Brands

Megatrend „Wellbeing“ als Wachstumsfaktor

Die Bedeutung von „Wellbeing“ in der Arbeitswelt wächst. Leitz Acco Brands bietet mit seinen Marken Lösungen, die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter fördern und den Handel stärken. mehr…

Markus Väth

New Work jenseits des Homeoffice

Markus Väth ist ein renommierter New-Work-Experte. Im Interview erklärt er, warum die Idee hinter dem Konzept oft missverstanden wird, sich gerade etablierte Unternehmen mit der Umsetzung schwer tun. mehr…

Faber-Castell

Faber-Castell: Alles für den perfekten Schulstart

Die Verantwortung für die Umwelt ist bei Faber-Castell seit Jahrzehnten fest verankert. Mit ergonomischen Blei- und Buntstiften und vielem mehr, sind ABC-Schützen startklar fürs neue Schuljahr. mehr…

Sabine Hübner

„Menschmomente“ machen den Unterschied

Sabine Hübner, Service-Expertin, verät im Interview, warum es auf dem Weg zum Kundenherz nicht nur Servicestrategien braucht, sondern vor allem Resonanz, Empathie, Überraschung - kurz: Menschmomente. mehr…

Acco Leitz Franken

Der Partner für visuelle Kommunikation und New Work

Berufstätige suchen Orte, die Kreativität und Zusammenarbeit fördern. Die Marken Franken und Nobo bietet dazu Kommunikations- und Kollaborationstools, darunter mobile Whiteboards und Flipcharts. mehr…

Pelikan AG 01.10.2015

Verschmelzung der Susy Card GmbH auf die Pelikan AG

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 (Verschmelzungsstichtag) ist die Verschmelzung der Susy Card GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Pelikan Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft aufgrund Eintragung der Verschmelzung am 28. September ins Handelsregister der Pelikan AG erfolgt.

Pelikan Logo
Pelikan Logo

Der Verschmelzungsvertrag war am 2. Juli abgeschlossen worden. Die Verschmelzung ist durch die Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden. Dadurch hat die Susy Card GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirkung zum Verschmelzungsstichtag auf die Pelikan Aktiengesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) übertragen. Ziel der Verschmelzung ist die Vereinfachung von Unternehmensstrukturen und Prozessen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Geschäftes der Pelikan AG.
www.pelikan-ag.com