Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) 04.10.2024

EU-Kommission verschiebt Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die Europäische Kommission hat am 2. Oktober 2024 zusätzliche Leitlinien und aktualisierte FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Zudem wurde eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vorgeschlagen, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben.

Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Die Europäische Kommission hat zusätzliche Hilfestellungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde die Umsetzungsfrist um ein Jahr verlängert, um betroffenen Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu gewähren. Unternehmen sollten nun die neuen Leitlinien prüfen und ihre IT-Schnittstellen testen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden können.

Die am 2. Oktober 2024 veröffentlichten Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission sollen Unternehmen bei der korrekten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) unterstützen. Ziel der neuen Dokumente ist es, den Akteuren mehr Klarheit zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Verordnung effizient und ohne unnötige Hürden umgesetzt werden kann.

Zusätzlich hat die Kommission eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwölf Monate vorgeschlagen, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung auf die komplexen Anforderungen zu geben. Dies betrifft vor allem die IT-Schnittstellen, über die Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen digital einreichen müssen. Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro (HWB), betont: “Die praktische Überprüfung der Leitlinien und FAQs ist immens wichtig, um sicherzustellen, dass die Unternehmen der Home&Living Branche die komplexen Anforderungen der EU- Entwaldungsverordnung korrekt und effizient umsetzen können. Nur durch eine gründliche Prüfung lässt sich feststellen, ob die Regelungen klare und praxisgerechte Lösungen bieten oder ob weiterhin Unklarheiten bestehen. Insbesondere die technischen Schnittstellen müssen getestet werden, um mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ohne diese Prüfung besteht das Risiko, dass Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung vor unnötige Hürden gestellt werden. Zudem sollte der Gesetzgeber bereit sein, erforderliche inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, falls sich Lücken oder Schwierigkeiten zeigen.“

Unternehmen sind nun gefordert, die veröffentlichten Leitlinien sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, um die neuen Vorschriften fristgerecht umzusetzen.
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