Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) 24.09.2024

Neue EU-Lieferkettenrichtlinie bringt bedeutende Veränderungen für Home & Living Unternehmen

Die am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen der Home & Living-Branche haben. Die deutsche Gesetzgebung, insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), muss bis spätestens Juli 2026 an die verschärften EU-Vorgaben angepasst werden. Dies wird erhebliche Änderungen für die Branche mit sich bringen.

Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)
Christian Haeser, Geschäftsführer beim Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Christian Haeser, HWB-Geschäftsführer: “Die Einführung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie wird für die Home & Living-Branche tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen nicht nur ihre bestehenden Sorgfaltspflichten erweitern, sondern auch neue Bereiche wie Klimaschutz und zivilrechtliche Haftung berücksichtigen. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen frühzeitig Anpassungen vornehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren. Die Bundesregierung ist aufgefordert, praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.”

Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) hat die wichtigsten Neuerungen, mit denen Unternehmen der Home & Living-Branche rechnen müssen, aufgelistet:

1. Anwendungsbereich
Aktuell gilt das deutsche LkSG für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Die CSDDD gilt hingegen die ersten drei Jahre für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und über 1.500 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz sowie ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz. Danach wird jedoch den Schwellenwert deutlich abgesenkt. So liegt der Geltungsbereich vier Jahre nach Inkrafttreten für EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz. Ab 2029 müssen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro die verschärften Vorschriften erfüllen. Hier besteht also für deutsche Unternehmen, für die derzeit das LkSG zählt, aktuell ein Wettbewerbsnachteil zu den EU-Nachbarn.

2. Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Während das LkSG vor allem auf direkte Zulieferer abzielt, erweitert die CSDDD die Sorgfaltspflichten auf die gesamte Wertschöpfungskette. Dies betrifft nicht nur die vor- und nachgelagerten Produktionsschritte, sondern auch den Transport, die Lagerung und teilweise die Entsorgung von Produkten. Home & Living-Unternehmen werden nun für alle Teile ihrer Wertschöpfungskette stärker in die Verantwortung genommen, insbesondere für globale Lieferketten.

3. Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Ein zentraler Aspekt der neuen Richtlinie ist die Verpflichtung zur Erstellung von Climate Transition Plans. Diese Pläne müssen sicherstellen, dass Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen, insbesondere der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C. Für Home & Living-Unternehmen bedeutet dies, dass neben Menschenrechtsfragen nun auch verstärkt ökologische Aspekte in ihre Geschäftsentscheidungen integriert werden müssen.

4. Strengere Haftungsregelungen
Anders als das deutsche Lieferkettengesetz, das keine expliziten Haftungsregelungen enthält, führt die CSDDD eine zivilrechtliche Haftung ein. Unternehmen können künftig rechtlich belangt werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Dies erhöht das Risiko für Unternehmen erheblich und erfordert umfassende interne Compliance- Maßnahmen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

5. Erweiterte Berichtspflichten
Die Berichtspflichten, die im Rahmen der CSDDD eingeführt werden, sind umfassender als im aktuellen deutschen Recht. Unternehmen müssen nun regelmäßig öffentliche Berichte über ihre Sorgfaltspflichten und Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz veröffentlichen. Dies könnte für viele Unternehmen der Home & Living- Branche einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
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