HDE 21.09.2023

Entlastung bei deutschem Lieferkettengesetz  gefordert

Den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die Berichtspflichten auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, ist aus Sicht des HDE ein guter Ansatz.

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Den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die Berichtspflichten auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, ist aus Sicht des HDE ein guter Ansatz.

„Deutsche Einzelhandelsunternehmen nehmen im nachhaltigen Lieferkettenmanagement längst eine Vorreiterrolle ein. Daher sind die derzeit bestehenden Berichtspflichten unverhältnismäßig“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das LkSG gehe für verpflichtete Unternehmen mit enormen bürokratischen Belastungen einher, die sich mit dem EU-Lieferkettengesetz noch weiter zu verschärfen drohten. Der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagene Schritt sei vor diesem Hintergrund richtig und wichtig.

Der HDE fordert zudem, nicht bei der Begrenzung der Berichtspflicht Halt zu machen. „In den laufenden Verhandlungen in Brüssel müssen die Weichen für ein pragmatisches EU-Lieferkettengesetz gestellt werden“, betont Genth. Bei dessen Umsetzung sollten dann weitere zielgenaue Verbesserungen des LkSG vorgenommen werden können. Zudem müsse mit Blick auf die aktuell infrage stehenden Berichtspflichten gerade auf europäischer Ebene sichergestellt sein, dass mit dem EU-Lieferkettengesetz keine neuen Berichtsstandards geschaffen werden. An den entsprechenden Stellen sollte auf die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verwiesen werden.
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