Bundeswirtschaftsministerium 19.04.2021

Überbrückungshilfe III für Kalender- und Reiseverlage

Kalender- und Reiseverlage können aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung erhalten. Darüber können sie künftig ihre Verluste durch unverkäuflich gewordene Produkte abschreiben, wie etwa jahresgebundene Kalender, veraltete Reiseführer oder Merchandise-Artikel für abgesagte Veranstaltungen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters
Kulturstaatsministerin Monika Grütters© Foto: Elke Jung-Wolff

Durch die eingeschränkten Reisemöglichkeiten hatten die Reiseverlage bereits 2020 ein starkes Minus von rund 55 Prozent bei den Umsätzen verzeichnet. Dieser Rückgang setzt sich auch in diesem Jahr weiter fort und beträgt bislang schon 80 Prozent. Bei den Kalenderverlagen führten vor allem die Schließungen der Buchhandlungen im Weihnachtsgeschäft zu großen Umsatzeinbußen. Normalerweise erwirtschaften sie in dieser Jahreszeit bis zu einem Drittel ihres gesamten Jahresumsatzes.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, in die neuen Überbrückungshilfen III für besonders schwer durch die Pandemie betroffene Unternehmen nun auch die Kalender- und Reiseverlage einzubeziehen. Sie öffnen uns mit ihrem Sortiment ein Fenster zur Welt. Deshalb brauchen wir sie mehr denn je. Es ist gut, dass wir jetzt gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine passgenaue Lösung für diese unverschuldet in Not geratene Verlage gefunden haben.“

Die Anpassung der Überbrückungshilfe III erfolgt in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2021. Der Beschluss sieht ergänzende Hilfen für Unternehmen vor, die durch die Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind.

Weitere Informationen zu allen Erweiterungen der Überbrückungshilfe III sowie zu den erläuternden FAQ: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html
www.bundesregierung.de