Handelsverband Wohnen und Büro 04.05.2020
Fortführung der Shut-Down-Lockerung gefordert
Zum Wochenstart finden in vielen Bundesländern weitere Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen in allen Lebensbereichen statt. Schulen werden schrittweise geöffnet, Zoos und Museen dürfen besucht werden und Friseure öffnen ihre Salons – alles unter höchsten Hygiene-Auflagen.
Festzuhalten ist, dass in den Bundesländern wie u.a. Baden-Württemberg, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sämtliche Geschäfte, unabhängig von ihrem Sortiment und der Größe der Verkaufsfläche, unter Einhaltung der Hygieneauflagen öffnen dürfen. Aktuelle Erfahrungswerte zeigen, dass sämtliche Schutzmaßnahmen für Personal und Kunden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vom Handel in den eigenen Geschäften vorbildlich umgesetzt und gewährleistet werden.
Eine aktuelle Umfrage des EHI Retail Institutes bestätigt das vorbildliche Agieren des Handels, welches auf Maßnahmen wie Hinweisschilder, Einlassbeschränkungen, zusätzliches Personal, Schutzmaskenpflicht, Bodenaufkleber, Plexiglasscheiben und Reinigungs- und Desinfektionskonzepte setzt. Der Großteil der Kunden hält sich an die Vorgaben des Hygieneschutzes, achtet auf ausreichend Abstand untereinander und befolgt die Regeln der Unternehmen.
Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) sieht sich in der Annahme bestätigt, dass Infektionsschutz keine Frage der Geschäftsgröße ist. „In den Möbelhäusern stehen einem Kunden oft mehr als 50 Quadratmeter zur Verfügung. Die Beratung erfolgt mit Distanz, in den Kassenzonen greifen bauliche Maßnahmen und das Abstandsgebot,“ sagt HWB-Geschäftsführer Christian Haeser, und „wahrscheinlich ist es die auffällige Werbung der Möbel- und Küchenbranche, die eine hohe Frequenz vermuten lässt. Doch tatsächlich liegen die Umsätze weit unterhalb derjenigen des Vorjahreszeitraums, teilweise nur bei der Hälfte.“
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