Handelsverband Deutschland 24.05.2018
Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft
Vor dem Hintergrund der am Freitag in Kraft tretenden neuen Vorgaben zum Datenschutz weist der HDE auf die verbleibende Rechtsunsicherheit in der praktischen Umsetzung hin.
„Insbesondere für kleine und mittelständische Einzelhändler stellt die korrekte Anwendung der neuen Regelungen eine große Herausforderung und einen erheblichen Aufwand dar“, sagt HDE Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In vielen verschiedenen Unternehmensbereichen müssten alle Datenverarbeitungsprozesse auf die Übereinstimmung mit den neuen Regelungen überprüft werden. Großer Aufwand sei zudem mit der Umsetzung der umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten verbunden. „Die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen ist sehr groß, weil verbindliche Auslegungshilfen zu vielen wichtigen Fragen der Umsetzung fehlen“, erkläört Genth. Die Unternehmen hätten hier vom europäischen Gesetzgeber und dem für die Auslegung zuständigen europäischen Datenschutzausschuss erwarten können, dass zum Inkrafttreten mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Rechtsanwendung herrschen.
Der Schutz personenbezogener Daten habe für den Handel große Bedeutung. Nicht zuletzt hänge das Vertrauen der Kunden zunehmend von dem ordnungsgemäßen und transparenten Umgang mit den Kundendaten ab.
Im Hinblick auf die politische Diskussion zur E-Privacy-Richtlinie, die derzeit im Rat der Europäischen Union beraten wird, fordert der HDE die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass zielgerichtete Werbung für Händler auch außerhalb der amerikanischen Log-In-Giganten möglich bleibt und nicht noch mehr Bürokratielasten für die Unternehmen durch überzogene Datenschutzstandards sowie neue Informationspflichten geschaffen werden.
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