VG Wort errechnet überhöhte Kopienzahl 27.06.2012
VG Wort errechnet überhöhte Kopienzahl
Eine
Hochrechnung der VG Wort hat ergeben, dass auf Kopiergeräten im Einzelhandel
durchschnittlich 710 000 Kopien pro Jahr angefertigt werden. Basis ist eine
GfK-Erhebung in Copyshops, Bibliotheken und im Einzelhandel über die Nutzung
von Kopierern durch Kunden. Der BBW, der hier auch im Auftrag des Handelsverbandes
Deutschland (HDE) und damit für mehrere Tausend betroffene Unternehmen
verhandelt, zweifelt diese Zahlen an. Er benötigt allerdings eine realitätsnahe
Einschätzung und ruft die Branche dazu auf ihre konkreten Daten zu melden.Bundesverband
Bürowirtschaft startet Umfrage zum Kopiervolumen
Über
20 Jahre ist es her, dass die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG
Bild+Kunst einen Tarif für Betreiber von Kopiergeräten abgeschlossen haben.
Seither haben sich die Rahmenbedingungen fundamental geändert, Artikel werden
gespeichert und nicht kopiert, Online-Texte werden ausgedruckt, Autoren,
Künstler und Verlage fürchten um ihre Einnahmen. Um die Grundlage für diese
Abgabe neu zu ermitteln, hat die GfK im Auftrag der VG Wort eine Erhebung
vorgenommen, die im Januar und im März durchgeführt wurde. Hochgerechnet
lautete das Ergebnis, dass pro Gerät und Jahr durchschnittlich 710 000 Kopien
angefertigt werden, pro Werktag über 2.300. Und das multipliziert mit 12 000
Geräten.
Zwar
ist dieser Wert unvorstellbar hoch, doch hilft im Zweifel nur eine auf einem
alternativen Weg ermittelte Zahl an Kopien. Eine Ad-hoc-Befragung unter
Fachhändlern Druck + Kopie, die diese Geräte in der Wartung haben, hat zu einem
bislang zu geringen Rücklauf geführt. Vielleicht, weil diese Unternehmen nicht
unmittelbar betroffen sind. Daher weitet der BBW seine Befragung auf alle
betroffenen Einzelhändler aus. Unter Einzelhandel fallen alle Geschäfte, die
ein oder zwei Geräte für Kopien ihrer Kunden aufgestellt haben. Wer drei oder
mehr Geräte an einem Ort bereitstellt, gilt per Definition bereits als Copyshop,
an die sich diese Umfrage nicht richtet. Als Einzelhandel werden übrigens auch
Postfilialen und Ämter/Behörden gewertet.
Die
Erfassung der Meldungen erfolgt per E-Mail an bbw@wohnenundbuero.de oder per Fax an
0221/940 83-90. Es reicht die formlose Mitteilung der Kopien pro Monat, Quartal
oder Jahr. Der Bezugszeitraum ist unbedingt anzugeben. Die Werte müssen für
jedes Kopiergerät separat gemeldet werden. DIN A3-Kopien werden wie DIN
A4-Kopien gerechnet. Der BBW sichert die anonyme Auswertung zu.