Kommission dringt auf korrekte Verzollung 03.01.2011

Europäische Kommission schließt Schlupfloch bei Import von Hebelmechaniken

Die Europäische Kommission hat in einer offiziellen Anweisung an die Zollbehörden der Europäischen Union auf die korrekte Verzollung von Hebelmechaniken hingewiesen.

Die Regeln sehen vor, dass Hebelmechaniken und der dazugehörige Ordnermantel separat verzollt werden müssen, selbst wenn sie gemeinsam eingeführt werden. Es hatte immer wieder Versuche gegeben, die seit fünf Jahren existierenden Zölle auf Hebelmechaniken zu umgehen. Nach Aussagen von Herstellern aus der EU war es immer häufiger vorgekommen, dass Hebelmechaniken mit den dazugehörigen Ordnerflats (Ordnermantel) gemeinsam eingeführt und diese Lieferung bereits als „fertiger Ordner” deklarieren wurde, da auf fertige Ordner kein Zoll zu entrichten ist.
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