Ratgeber Recht 15.02.2010

Ratgeber Recht Folge 1

Alles neu im Jahr 2010?
Die wichtigsten rechtlichen Änderungen Die große Erbrechtsreform ist gerade ein Jahr alt geworden, schon ändert sich mit dem umstrittenen Wirtschaftsförderungsgesetz der schwarz-gelben Koalition das Erbrecht erneut.

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Ab sofort ist der Erblasser berechtigt, kriminellen Kindern, Eltern, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern den Pflichtteil zu entziehen. Dies gilt dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte einer dem Erblasser nahestehenden Person, wie Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Dafür reicht eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung aus. Wenn das Erbe nur aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen besteht kann jeder Erbe unter erleichterten Bedingungen eine Stundung der Zahlung des Pflichtteils beantragen. Ab dem 1. Januar finden Schenkungen für die Berechnung des Pflichtteils graduell immer weniger Berücksichtigung, je länger sie zurückliegt. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr wird sie jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 und dann weiter absteigend berücksichtigt. Zukünftig hat jeder gesetzliche Erbe einen Anspruch auf ein höheres Erbteil, wenn er den Erblasser häuslich gepflegt hat. Dies gilt nicht mehr nur für Kinder des Erblassers. Auch ein Verzicht auf berufliches Einkommen ist nicht mehr erforderlich. Wichtig ist auch die starke Verkürzung der Verjährungsfristen für familien- und erbrechtliche Ansprüche auf drei Jahre. Nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen bleibt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten. Für erbende Geschwister, Nichten und Neffen gibt es jenseits ihres Freibetrages von 20 0000 Euro einen neuen Erbschaftssteuertarif von 15 bis 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent). Für Firmenerben wurden die Auflagen für eine Steuerbefreiung gelockert.
§ Auch Arbeitgeber müssen sich den Änderungen anpassen. Zum 1. Januar wurde der elektronische Entgeltnachweis „Elena” eingeführt und soll Wirtschaft und Verbraucher entlasten. Elena startet zwar erst 2012, Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Die alte Lohnsteuerkarte wird aber erst zum 1. Januar 2011 abgeschafft.
§ Bankberatungen werden sicherer. Seit dem 1. Januar müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr, wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss, sondern in zehn Jahren. Diese Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt.
§ Ehepartner mit unterschiedlich hohem Einkommen können seit dem 1. Januar 2010 nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst im Nachhinein beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Das Ziel dabei ist, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
§ Gesetzlich und privat Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarifevollständig von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.
Die Serie „Ratgeber Recht” erscheint mit freundlicher Unterstützung von www.bestform24.de Formulare rechtssicher und unterschriftsreif ausfüllen mit Formularassistent zertifiziert durch den RNKVERLAG (www.rnk-verlag.de).
*Autor: *Andreas Pfeiffer, Verlagsjurist beim *RNK*VERLAG und BESTFORM24
 

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