Druckerpatronen 14.01.2010

Brother-Position im Streit um Nachbauten bestätigt

Im Rechtsstreit um kompatible Tintenpatronen hat Brother vor dem Landgericht Düsseldorf in zwei Hauptsachverfahren Recht erhalten.

Im Streit um bestimmte, von Pelikan und Geha vertriebene Tintenpatronen wurde vor dem Gericht befunden, dass sie das geistige Eigentum von Brother verletzen. Im Juni 2008 hatte Brother Abmahnungen an vier Unternehmen versandt, die zu seinen Geräten kompatible Tintenpatronen verkaufen. Zwei Unternehmen hatten daraufhin den Verkauf eingestellt, Pelikan und Geha legten jedoch Berufung ein, sie gaben an, dass den fraglichen Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liege. Der Rechtsstreit um die Patronen vom Typ “LC 1000” und “LC 970” könnten nun weitergehen, sollten Pelikan und Geha gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.