Acco Leitz Franken

Der Partner für visuelle Kommunikation und New Work

Berufstätige suchen Orte, die Kreativität und Zusammenarbeit fördern. Die Marken Franken und Nobo bietet dazu Kommunikations- und Kollaborationstools, darunter mobile Whiteboards und Flipcharts. mehr…

Markus Väth

New Work jenseits des Homeoffice

Markus Väth ist ein renommierter New-Work-Experte. Im Interview erklärt er, warum die Idee hinter dem Konzept oft missverstanden wird, sich gerade etablierte Unternehmen mit der Umsetzung schwer tun. mehr…

Leitz Acco Brands

Megatrend „Wellbeing“ als Wachstumsfaktor

Die Bedeutung von „Wellbeing“ in der Arbeitswelt wächst. Leitz Acco Brands bietet mit seinen Marken Lösungen, die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter fördern und den Handel stärken. mehr…

Sabine Hübner

„Menschmomente“ machen den Unterschied

Sabine Hübner, Service-Expertin, verät im Interview, warum es auf dem Weg zum Kundenherz nicht nur Servicestrategien braucht, sondern vor allem Resonanz, Empathie, Überraschung - kurz: Menschmomente. mehr…

Faber-Castell

Faber-Castell: Alles für den perfekten Schulstart

Die Verantwortung für die Umwelt ist bei Faber-Castell seit Jahrzehnten fest verankert. Mit ergonomischen Blei- und Buntstiften und vielem mehr, sind ABC-Schützen startklar fürs neue Schuljahr. mehr…

21.07.2023

Handelsverband nimmt Stellung zum Wachstumschancengesetz

Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Wachstumschancengesetz begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) die vorgesehene Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft. Der Deutsche Handelsverband (HDE) begrüßt die steuerliche Förderung von Investitionen, sieht aber noch Lücken bei Unterstützung der Digitalisierung

HDE Logo
HDE Logo

Bei den Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich förderfähiger Investitionen und der Höhe der Investitionsbeträge besteht laut Verband die Gefahr, dass nur wenige Handelsunternehmen von der Förderung bei Klimaschutzinvestitionen tatsächlich profitieren können. Neben Investitionen in den Klimaschutz sollten laut HDE auch Investitionen in die Digitalisierung steuerlich gefördert werden. Auch die geplanten Änderungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen, was die meisten Einzelhändler sind, gingen zwar in die richtige Richtung, blieben aber hinter den Bedürfnissen des Einzelhandels zurück.

Eine Herausforderung sieht der HDE zudem insbesondere in der geplanten gesetzlichen Regelung für eine verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften. Es sei zwar grundsätzlich richtig, die Ausstellung, Übermittlung und Bearbeitung von Rechnungen zu digitalisieren. Das sei effizienter und könne bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug helfen. Allerdings würde die derzeitige Form der Umsetzung im Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung für den Einzelhandel bedeuten.

„Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Signal. Ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket darf allerdings Investitionen in die Digitalisierung nicht vernachlässigen“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Der Handel sei sich der Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft bewusst. Viele Händlerinnen und Händler könnten diese Zukunftsinvestitionen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aktuell jedoch nicht stemmen. Eine Prämie für Investitionen sei daher der richtige Schritt. Über den Klimaschutz hinaus müsse aber auch der Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung mitgedacht werden. „Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren schon heute in die Digitalisierung und werden das in Zukunft weiterhin tun müssen“, erklärt Tromp weiter.

Auf diesem Weg in die Digitalisierung müssten Händlerinnen und Händler mit einer Förderung unterstützt werden. „Schließlich werden auch durch das geplante Wachstumschancengesetz selbst Investitionen in diesem Bereich nötig“, betont Tromp. Die in Artikel 27 des Entwurfs genannte Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften ab 2026 werde für viele Unternehmen im Einzelhandel entsprechende Investitionen erforderlich machen.

„Auch andere Unternehmen kaufen bei Einzelhändlern ein und jedes Handelsunternehmen wird in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen“, so Tromp weiter. Dabei funktioniere das derzeit genutzte Verfahren über EDI (Electronic Data Interchange) auf Basis des UN-Standards EDIFACT bereits ohne Verpflichtung zuverlässig. Dieses Verfahren werde durch das geplante Wachstumschancengesetz 2028 abgeschafft. „Durch den Gesetzentwurf werden die Investitionen entwertet, die der Einzelhandel in der Vergangenheit in Technik zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen getätigt hat, obwohl alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt werden“, stellt Tromp fest. Hier bedürfe es dringend einer praxisorientierten Anpassung der Regelung.
www.einzelhandel.de