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Handelsverband Deutschland (HDE) 20.06.2022
Neue EU-Regeln drohen Gutscheinkauf zu erschweren
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) sehen den Verkauf von Gutscheinen und Geschenkkarten auf Basis von E-Geld durch den aktuellen Entwurf zur Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäschevorschriften in Gefahr. Die diskutierten neuen Vorgaben würden in der Praxis dazu führen, dass bei jedem Kauf eines E-Geld-Produktes die Identität des Kunden erfasst werden müsste.
„Gutscheine sind seit vielen Jahren das beliebteste Weihnachtsgeschenk in Deutschland. Unter dem Weihnachtsbaum landen jedes Jahr Gutscheine im Wert von rund drei Milliarden Euro. Darunter auch Gutscheine auf Basis von E-Geld. Es gibt keinen sachlichen Grund, diesen sehr erfolgreichen Geschäftszweig jetzt im Namen des Kampfes gegen die Geldwäsche einzuschränken“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zu den EU-Plänen.
Die bisherige Schwelle von 150 Euro, bis zu der der Kauf von E-Geld-Gutscheinen ohne Identitätserfassung möglich ist, habe sich bewährt. Im Internet liegt die Höchstgrenze für eine Transaktion sogar nur bei 50 Euro. Es gebe bei diesen kleinen Summen in Verbindung mit den risikomindernden Maßnahmen der Herausgeber kein ernsthaft begründbares Geldwäscherisiko. Der EU-Entwurf sieht vor, dass künftig bei jedem Kauf eines E-Geld-Produktes wie beispielsweise E-Geld Prepaid- oder Geschenkkarten die Identität der Kunden erfasst werden soll. An der Kasse müsste dann beispielsweise der Personalausweis vorgezeigt werden.
„In Zeiten wachsender Sensibilität für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz würde ein Verzicht auf diese Ausnahme dem individuellen Recht auf Anonymität völlig zuwiderlaufen“, so Jonny Natelberg, geschäftsführender Vorstand des PVD. Viele Kunden würden die umständlichen Prozeduren meiden und auf Produkte dieser Art verzichten.
Sollte die bisherige Ausnahmeregelung für risikoarme E-Geld-Produkte gestrichen werden, sehen HDE und PVD die Gefahr, dass solche Produkte weitgehend vom Markt verschwinden könnten. Gerade bei entsprechenden E-Geld Geschenk- oder Gutscheinkarten wäre eine Kundenidentifikation den Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum zu vermitteln und sei nicht verhältnismäßig, insbesondere auch mit Blick auf die Datensparsamkeit und den Datenschutz. www.einzelhandel.de/gutscheine