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Brother 02.03.2021

Gesundheitsschutz hat oberste Priorität

Das Ende der Pandemie ist erst mittelfristig in Sicht. Ob Handels- oder Produktionsunternehmen – alle müssen sich der aktuellen Situation anpassen. Wie beeinflusst Covid-19 die deutschen Arbeitsverhältnisse? Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern? Wir haben bei Brother in Bad Vilbel nachgefragt, welche Maßnahmen das Unternehmen während der Pandemie umgesetzt hat.

Jörg-Stefan Schmitt, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Brother in Bad Vilbel.
Jörg-Stefan Schmitt, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Brother in Bad Vilbel.

Nur wenn das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz verringert wird, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, lasse sich ein harter wirtschaftlicher Shutdown vermeiden. Das Infektionsgeschehen war bis vor Kurzem trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Daher braucht es insbesondere am Arbeitsplatz zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können.

Wichtig ist der wirksame Schutz am Arbeitsplatz. Es geht um Arbeitsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch Zuhause erfüllen können, ist ein Baustein, denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Genauso muss aber auch die Arbeit im Betrieb sicher sein für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen können.

Aktuell gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, wo dies nicht möglich ist. In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen. Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

Weiter gilt – zunächst befristet bis zum 15. März 2021: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

Wir wollten wissen, wie große Unternehmen in unserer Branche mit dem Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten in der Pandemie umgehen und befragten dazu den Leiter der Unternehmenskommunikation bei Brother in Bad Vilbel, Jörg-Stefan Schmitt.

Herr Schmitt, welche Maßnahmen hat Brother bisher ergriffen, um die Mitarbeiter vor einer Infektion mit SARS-CoV2 zu schützen?

Schmitt: Brother hat schon sehr früh damit begonnen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen, und dass nicht nur hier am Firmensitz in Bad Vilbel, sondern überall dort auf der Welt, wo wir vertreten sind.

Aktuell arbeiten wir in Bad Vilbel im Wechsel-Modus. Jeweils die Hälfte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzt im Homeoffice, während die Anderen vor Ort in unserem neuen Gebäude in Bad Vilbel, das wir im Sommer des vergangenen Jahres bezogen haben, arbeiten. Tatsächlich sind aber weniger als 40 Prozent der Kollegen gleichzeitig vor Ort.

Und was hat das Unternehmen darüber hinaus in Angriff angeboten?

Schmitt: Wir haben beispielsweise Desinfektionsmittel per Paket an die Kollegen nach Hause geschickt. Die Desinfektionsmittel gibt es auch als Mitnehmflaschen im Büro. Und in den nächsten Wochen verteilen wir die dritte und vierte Lieferung an medizinischen Masken (FFP2).

Drei Mal die Woche bieten wir darüber hinaus auf freiwilliger Basis und selbstverständlich kostenlos einen vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Antigentest an, der zu 95 Prozent zuverlässig ist. Durchgeführt wird der Test von einer qualifizierten Fachkraft. Zu erwähnen sei dabei noch, dass sowohl der Test als auch die Wartezeit am Kaffeeautomaten als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden. Demnächst soll es noch zusätzlich Schnelltests für die beiden anderen Werktagen geben. Bei einem Positiv-Bescheid oder auch am Wochenende, falls die betroffene Person unsicher ist, kann ein PCR-Schnelltest für 139 Euro am Frankfurter Flughafen durchgeführt werden. Dieser kann dann über die Reisekosten abgerechnet werden kann.

Gesundheitsschutz hat bei uns oberste Priorität. Wir sind mit den von uns umgesetzten Maßnahmen sehr gut durch die Pandemie gekommen und konnten so unsere Kollegen vor einer Ansteckung schützen.

Herr Schmitt, vielen Dank.

www.brother.de

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