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Friday, 27. December 2024
HDE 16.12.2015
Mit Blick auf die heutige Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Neuregelung der WLAN Störerhaftung betont der Handelsverband Deutschland, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag für neue Rechtsunsicherheiten sorgt.
Der HDE kritisiert insbesondere die Punkte im Gesetzesvorschlag, nach denen Händler besondere Maßnahmen ergreifen müssen, um von der Störerhaftung ausgenommen zu sein. Es sei unklar, welche Sicherungsmaßnahme als „angemessen“ gelten und wie Händler „unberechtigte“ Nutzer identifizieren sollten. „Im Handel gibt es keine unberechtigten Nutzer. Unsere Händler wollen ihr WLAN allen Kunden öffnen“, sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der Bundesrat habe einen guten Vorschlag vorgelegt, diese unklare Formulierung aufzulösen und eine praxisnahe Lösung zu schaffen.
„Die Händler brauchen für den Einsatz von WLAN in ihren Geschäften Rechtssicherheit“, so Tromp. In anderen Ländern seien WLAN-Angebote in den Läden längst üblich. „Die weltweit einmalige Rechtslage in Deutschland behindert die Digitalisierung im Einzelhandel. Besonders kleine und mittelständische Händler schrecken aufgrund der rechtlichen Risiken davor zurück, WLAN-Angebote zu schaffen“, so Tromp. Fast die Hälfte (48 Prozent) gab dies bei einer HDE-Umfrage als Haupthinderungsgrund an.
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